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Variabler Zins bei Riester-Verträgen darf negativ sein

Landgericht Tübingen entscheidet, dass ein negativer Bestandteil der Verzinsung eines Riester-Vertrages nicht grundsätzlich gegen das Gesetz verstößt.

Symbolbild Foto: dpa
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TÜBINGEN. Da der durch die Kreissparkasse Tübingen gewährte Bonuszinssatz den negativen Grundzinssatz des Rieser-Vertrages »VorsorgePlus«, den die Kreissparkasse Tübingen zwischen 2002 und 2015 vertrieb, übersteigt, sieht das Landgericht Tübingen für Verbraucher keine unangemessene Benachteiligung. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. (GEA)