KASSEL. Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt für Unternehmer Pflicht. Das Bundessozialgericht in Kassel hat in letzter Instanz die Klage eines Betriebes aus Baden-Württemberg gegen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft abgewiesen. Der Tiefbauer hatte die Beiträge zu der Pflichtversicherung verweigert und auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verwiesen. Diese konnten die Richter nicht erkennen. Auch einen Verstoß gegen das Europarecht verneinte das Gericht (Az. B 2 U 9/06 R). Das Tief- und Rohrleitungsbauunternehmen wollte die Berufsgenossenschaften als Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts eingestuft wissen. Ihre Leistungen seien zwar gesetzlich festgelegt, die Beiträge könnten sie aber selbst bestimmen. Die Zwangsmitgliedschaft, die zu einer »unzumutbaren Belastung« führe, sei damit nicht rechtens. Dem widersprachen die Richter. (dpa)
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