BONN. Das Bundeskartellamt will Bewegung in die Gaspreise bringen und hat 15 Gasunternehmen ultimativ zur Begrenzung von langfristigen Lieferverträgen mit Stadtwerken aufgefordert. Die Behörde habe den Ferngasgesellschaften ein entsprechendes Abmahnschreiben gesandt, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge am Dienstag in Bonn. Ihre insgesamt mehrere hundert solcher Lieferverträge seien unzulässig, weil sie den Wettbewerb auf dem Gasmarkt behinderten. Betroffen sind alle wichtigen Branchenunternehmen mit dem Marktführer Eon-Ruhrgas.
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