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Strenge Regeln für Internet-Preissuchmaschinen

KARLSRUHE. Für Preissuchmaschinen im Internet gelten laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs strenge Regeln. Wer für sein Produkt über eine Preissuchmaschine wirbt, muss Preiserhöhungen erst an die Suchmaschine melden, bevor er sie auf seiner Homepage bekannt gibt. Dies geht aus einer am Freitag veröffentlichten BGH-Entscheidung hervor.

Foto: dpa
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