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Streit um Rezeptabgabe in Drogerien geht weiter

DÜSSELDORF/KARLSRUHE. Die mit Spannung erwartete Gerichtsentscheidung über den Vertrieb von apothekenpflichtigen Medikamenten in Drogeriemärkten hat keine Klärung gebracht. Das Düsseldorfer Landgericht wies am Mittwoch einen Eilantrag von Wettbewerbsschützern und Apothekervertretern auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Karlsruher Unternehmen dm aus formalen Gründen zurück und fällte keine inhaltliche Entscheidung. Die zweitgrößte deutsche Drogeriemarktkette hatte im Juni mit einer Internet-Apotheke einen Testvertrieb von apothekenpflichtigen Medikamenten gestartet. Der dm-Versuch in fünf rheinischen Filialen ist derzeit ausgesetzt.

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