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Staatsanwaltschaften uneins bei Kopper-Verfahren

STUTTGART/FRANKFURT. Die Staatsanwaltschaften in Stuttgart und Frankfurt streiten über die Zuständigkeit im Ermittlungsverfahren gegen Daimler-Chrysler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper. Die Frankfurter Anklagebehörde schickte die Akten wieder nach Stuttgart zurück. Eine Sprecherin der Stuttgarter Behörde sagte, man werde nun die Begründung der Frankfurter Kollegen prüfen. »Nach unserer Auffassung ist Frankfurt zuständig« bekräftigte sie den Stuttgarter Standpunkt. Gegen Kopper wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen Insiderregeln ermittelt. Der Banker soll Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Josef Ackermann im Sommer 2005 vorab über die Rücktrittsankündigung von Daimler-Chrysler-Chef Jürgen Schrempp informiert haben. Die Bank verkaufte nach der Ankündigung ein Aktienpaket des Autokonzerns, nachdem der Kurs gestiegen war. Kopper bestreitet die Vorwürfe. (dpa)

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