Aktuell Wirtschaft

»Sieg für den Verbraucherschutz«

MÜNCHEN/DÜSSELDORF. Nach einem Musterurteil dürfen so genannte Prepaid-Guthaben für Handys nicht mehr verfallen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Verfahren gegen den viertgrößten Mobilfunk-Netzbetreiber 02. »Das Urteil stärkt die Rechte der Millionen von Handynutzer mit Prepaid-Verträgen«, sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. »Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten.«

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