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Reutlinger Banker erklärt: Wann beim Zahlen mit EC-Karte eine PIN nötig ist

»Warum muss ich jetzt an der Supermarktkasse die PIN meiner Girocard eingeben? Letztes Mal ging's doch auch ohne?« Solche Fragen hat sich wahrscheinlich schon jeder einmal gestellt. Ein Mitarbeiter der Reutlinger Kreissparkasse erklärt, was dahinter steckt.

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Zahlen mit EC-Karte wird immer beliebter. Doch wann muss die PIN eigegeben werden und wann nicht? Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Zahlen mit EC-Karte wird immer beliebter. Doch wann muss die PIN eigegeben werden und wann nicht?
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

REUTLINGEN. Die Menschen bezahlen in Deutschland immer noch häufiger mit Bargeld, als ihre europäischen Nachbarn. Doch das bargeldlose Bezahlen wird auch hierzulande immer beliebter. Das haben alle Banken, Sparkassen und Geldinstitute festgestellt. Was bei Kunden oft für Verwirrung sorgt: Wann wird beim Bezahlen mit der EC-Karte ein PIN verlangt und wann nicht?

Die Regeln sind in der EU festgelegt und im Prinzip recht simpel. Wer seine Geldkarte beim Bezahlen in das Kartenlesegerät steckt, muss immer seine PIN eingeben. Das passiert aber in der Praxis immer seltener. Die allermeisten Girokarten haben mittlerweile einen sogenannten NFC-Chip. Die Abkürzung steht für Near Field Communication und ermöglicht bekanntlich das Bezahlen nur durch Auflegen der Plastikkarte auf oder am Lesegerät. Für diese Art des Bezahlens gelten dann andere Regeln.

Sicherungssystem bei Verlust oder Diebstahl der Karte

Dietrich Bauer, Leiter Abteilung Medialer Vertrieb bei der Kreissparkasse Reutlingen, erklärt: »Bei Beträgen bis zu 50 Euro wird in der Regel nie eine PIN verlangt.« Die EU-Regel gehe noch einen Schritt weiter. Bei bis zu fünf Bezahlvorgängen mit einer Gesamtsumme von 150 Euro werde ebenfalls keine PIN verlangt. »Hintergrund ist ein Sicherungssystem«, so Dietrich Bauer. Dadurch werde bei Verlust oder Diebstahl der Karte verhindert, dass Unbefugte nach Herzenslust damit einkaufen und unbegrenzt bezahlen können. Das Konto kann so nicht geplündert werden.

Kurz zusammengefasst: Nach spätestens fünf Bezahlvorgängen oder einem Betrag von mehr als 150 Euro wird grundsätzlich die Eingabe der PIN erforderlich.  

Wer innerhalb dieser fünf Bezahlvorgänge Bargeld vom Geldautomaten abhebt, setzt das Sicherheitssystem wieder auf Reset. »Denn am Geldautomaten muss ja immer die PIN eingegeben werden«, erklärt er. Das heißt: Der Chip in der Karte zählt mit. Wenn es noch keine fünf Bezahlvorgänge hintereinander gab und zwischendurch am Geldautomaten die PIN eingegeben wurde, dann beginnt der Chip mit dem Zählen wieder bei Null.

Banken entscheiden nicht, wann eine PIN eingegeben werden muss

Wichtig ist Dietrich Bauer: »Banken sind nicht in der Lage zu entscheiden, ob bei einer Karten immer die PIN oder diese nur gelegentlich abgefragt wird.« Elektronisch werde aber innerhalb von Sekundenbruchteilen überprüft, ob eine ausreichende Deckung auf dem Konto vorhanden ist oder ob ein festgelegter Disporahmen möglicherweise überschritten wird. Im Ernstfall ist dann auch mit PIN keine Kartenzahlung möglich.

Die sogenannten Lastschriftverfahren, bei denen das Kartenlesegerät eine Unterschrift verlangt, würden immer seltener werden, so Bauer: »Die Händler nutzten Kartenzahlungen immer häufiger und vertrauen dem System, denn sie erhalten das Geld in jedem Fall.« (GEA)