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Patentstreit zwischen Nokia und Daimler geht zum EuGH

Das Logo der Daimler-AG ist an der Konzernzentrale zu sehen
Das Logo der Daimler-AG ist an der Konzernzentrale zu sehen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Das Logo der Daimler-AG ist an der Konzernzentrale zu sehen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

STUTTGART. Im Mobilfunk-Patentstreit zwischen dem Netzwerkausrüster Nokia und dem Autobauer Daimler sollen zentrale Fragen nun vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden. Das Landgericht Düsseldorf wird den Luxemburger Richtern einen Fall vorlegen, wie es am Donnerstag mitteilte (Az. 4c O 17/19). Nokia wirft Daimler vor verschiedenen Gerichten Patentverletzungen im Zusammenhang mit der Mobilfunktechnik im Auto vor und klagt jeweils auf Unterlassung. Vor dem Landgericht Mannheim war der Netzwerkausrüster im August in einem Fall erfolgreich, in anderen Fällen dagegen nicht.

Im Kern dreht sich der Streit darum, wie sogenannte standardessentielle Patente, deren Nutzung für den Einsatz der Technik unbedingt erforderlich ist, zu fairen Konditionen und ohne Diskriminierung allen Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Nokia vertritt laut Gericht die Ansicht, frei entscheiden zu können, auf welcher Stufe an wen Lizenzen vergeben werden, also ob direkt an die Autohersteller oder an deren einzelne Zulieferer. Daimler hingegen ist der Auffassung, dass die Zulieferer ihre Produkte jeweils selbst direkt lizenzieren können müssten.

Wie zuvor schon das Landgericht Mannheim gehen auch die Düsseldorfer Richter davon aus, dass Daimler im konkreten Fall ein Nokia-Patent verletzt. Sie werfen zugleich aber die Frage auf, ob der Netzwerkausrüster seine »auf dem Lizenzvergabemarkt unstreitig gegebene marktbeherrschende Stellung« missbraucht, wenn er seine Ansprüche geltend macht. Gegen den Beschluss ist noch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht möglich.

Daimler begrüßte die Entscheidung. Damit könnten die Fragen zur Lizenzierung der Patente nun grundlegend und europaweit beantwortet werden, sagte ein Sprecher und verwies darauf, dass auch das Bundeskartellamt ein solches Vorgehen angeregt habe. (dpa)