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Negativzins: Abmahnung für Kreissparkasse Tübingen

STUTTGART. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Kreissparkasse Tübingen abgemahnt. Die von der Sparkasse im Preisverzeichnis festgelegte negative Grundverzinsung für den »VorsorgePlus«-Vertrag in Höhe von minus 0,5 Prozent halte sie für rechtswidrig.

Foto: dpa
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