Aktuell Urteile

Lindt gewinnt Bärenstreit beim Bundesgerichtshof

Karlsruhe (dpa) - Der in Goldfolie gehüllte Schoko-Bär von Lindt darf in den Regalen bleiben: Die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo (»Goldbären«) werden durch den Lindt-Teddy nicht verletzt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte den Lindt-Schokoteddy aus dem Süßwarenregal verbannen. Foto: Marius Becker/
Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte den Lindt-Schokoteddy aus dem Süßwarenregal verbannen. Foto: Marius Becker/Archiv
Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte den Lindt-Schokoteddy aus dem Süßwarenregal verbannen. Foto: Marius Becker/Archiv

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

GEAplus
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie Ihr GEAplus-Angebot
und lesen Sie jetzt weiter.
Was ist GEAplus?

Das sind Ihre Vorteile:

  • 3 Monate zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 3 Monate, danach zum Sonderpreis von 7,90 € monatlich
  • Nach 3 Monaten monatlich kündbar

 

Auswählen

Das sind Ihre Vorteile:

  • 1 Monat zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 1 Monat, danach nur 9,90 € monatlich
  • Danach monatlich kündbar

 

Auswählen

Das sind Ihre Vorteile:

  • 6 Monate zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 6 Monate, danach nur 9,90 € monatlich
  • Nach 6 Monaten monatlich kündbar

 

Auswählen