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Krankenhaus-Übernahme untersagt

BONN. Das Bundeskartellamt hat ein Zeichen gegen den Vormarsch privater Klinikketten gesetzt und erstmals eine Krankenhausfusion in Deutschland untersagt. Die Rhön-Klinikum AG dürfe die beiden Krankenhäuser des Landkreises Rhön-Grabfeld in Bad Neustadt und Mellrichstadt nicht wie geplant übernehmen, erklärte die Wettbewerbsbehörde in Bonn. Damit solle eine weitere Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens verhindert werden. Rhön-Klinikum kündigte gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung umgehend eine Beschwerde beim OLG Düsseldorf an. (dpa)

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