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Künftig mehr Rabatt-Aktionen möglich

Berlin. (dpa) »Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung«, lautet ein alter Juristenspruch. Nur: Wer in der Vergangenheit in das »Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb« schaute, um sich über seine Rechte als Verbraucher zu informieren, dürfte kaum ein Stück weitergekommen sein. Das Gesetz von 1909 basiert im Wesentlichen auf einer »Generalklausel«. Dort heißt es, im Wettbewerb dürfe nicht »gegen die guten Sitten« verstoßen werden. Was im Einzelnen darunter zu verstehen ist, dass lässt sich nur durch Lektüre unzähliger Gerichtsentscheidungen ermitteln.

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