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Hürden niedriger gelegt

BERLIN. Aktionäre sollen nach dem Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) künftig Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder leichter auf Schadenersatz verklagen können. In Zukunft soll es im Kern bereits ausreichen, wenn sich Aktionäre zu diesem Schritt entschließen, die Anteile in Höhe von einem Prozent des Grundkapitals oder mit einem aktuellen Börsenwert von 100 000 Euro halten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den Zypries am Montag in Berlin vorstellte. Auf der anderen Seite sollen jedoch die Rechte der Anteilseigner in der Hauptversammlung eingeschränkt werden.

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