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Gericht sieht beim Daimler Scheinwerkverträge

Stuttgart (dpa) - Innerhalb von Werkverträgen sind direkte Weisungen an die Beschäftigten nicht erlaubt. Sonst unterscheiden sie sich nicht mehr von Festangestellten und müssten einen entsprechenden Vertrag erhalten. Das haben Stuttgarter Richter im Fall Daimler entschieden.

Die Daimler-Zentrale.
Die Daimler-Zentrale. Foto: dpa
Die Daimler-Zentrale.
Foto: dpa

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