WUPPERTAL. Der weltgrößte Handelskonzern Wal-Mart darf Teile seiner Ethik-Richtlinie nicht auf die Mitarbeiter in Deutschland anwenden. Das hat das Wuppertaler Arbeitsgericht beschlossen, sagte ein Gerichtssprecher. Der Beschluss betreffe die Regelungen zum Liebesleben der Mitarbeiter, teilte das Gericht mit. Private Beziehungen dürften vom Arbeitgeber nicht reglementiert werden. Der Ethik-Codex, den die Mitarbeiter mit der Februar-Gehaltsabrechnung erhielten, verbat den Beschäftigten »lüsterne Blicke und zweideutige Witze«. Mit der Ethik-Richtlinie hatte sich der Handelsriese mit Deutschland-Sitz in Wuppertal Protest von Betriebsräten und Gewerkschaften eingehandelt. (dpa)
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