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EU-Gericht bekräftigt: Nachtwache ist Arbeitszeit

LUXEMBURG. Eine Nachtwache in einem Heim für behinderte Kinder muss in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet werden. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bekräftigt, dass auch Bereitschaftsdienste uneingeschränkt Arbeitszeit sind. Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte, das Urteil zeige, wie wichtig eine rasche Einigung zwischen den Regierungen im Ministerrat über eine Änderung der geltenden Arbeitszeitrichtlinie sei. Das Gericht gab unter Berufung auf diese Richtlinie der Klage eines Franzosen Recht, der in einem Internat für behinderte Jugendliche Nachtwachen hielt, die ihm nach nationalem Recht aber nur teilweise als Arbeitszeit angerechnet wurden. Der EuGH entschied (C-14/04), die Richtlinie unterscheide nicht zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit. Es gebe »keine Zwischenkategorie«. Daher handele es sich um Arbeitszeit. (dpa)

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