Aktuell Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer: Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz?

REUTLINGEN. Es geht ums Geld. Und glaubt man den Unternehmensvertretern – mitunter auch um die Existenz von Betrieben. Die Erbschaftsteuer für Firmen birgt seit Jahren jede Menge Zündstoff. Selbst dann, wenn sie nicht anfällt – weil es Sonderregelungen für Unternehmen gibt. Exakt die stehen jetzt beim höchsten deutschen Gericht auf dem Prüfstand. Nach 1995 und 2006 liegt das Erbschaftsteuergesetz nun zum dritten Mal dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Kein Kompliment für den Gesetzgeber.

Die richtige Übergabe von Betrieben an Erben will überlegt sein – zumal sich das Steuerrecht immer wieder ändert.
Die richtige Übergabe von Betrieben an Erben will überlegt sein – zumal sich das Steuerrecht immer wieder ändert. Foto: dpa
Die richtige Übergabe von Betrieben an Erben will überlegt sein – zumal sich das Steuerrecht immer wieder ändert.
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