Aktuell Wirtschaft

Ein Schritt zu mehr Wettbewerb

KARLSRUHE. Verbraucher können auf mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt hoffen: Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals, dass Gasnetzbetreiber der Bundesnetzagentur umfassend Auskunft über ihre Preise geben müssen. Die Bundesrichter wiesen damit die Beschwerde von drei überregionalen Versorgern ab, die sich gegen die Datenerhebung gewehrt hatten. Erst in der vergangenen Woche hatte sich ein anderer BGH-Senat mit Gaspreisen beschäftigt und entschieden, dass Verbraucher Erhöhungen unter bestimmten Umständen vor Gericht überprüfen lassen können.

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