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Die Unternehmerfreiheit dauert zwei Jahre

REUTLINGEN/BERLIN. Abschaffung der bis auf zwei Jahre befristeten Arbeitsverträge und Kündigungsschutz für neu eingestellte Mitarbeiter erst ab dem dritten Jahr: Diese zwei großen Änderungen hat die große Koalition in Berlin für Arbeits- und Kündigungsschutzrecht gemeldet. Bei Ökonomen dürfte dies als Kompromiss auf kleinstem gemeinsamem Nenner gelten, der nicht für dauerhaft mehr Beschäftigung sorgt. Denn an der umstrittenen Substanz des Kündigungsschutz-Gesetzes ändert sich nach derzeitigem Stand nichts.

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