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Bundesgerichtshof kippt Pauschalgebühr bei Germanwings

KARLSRUHE. Fluglinien dürfen keine hohe Pauschalgebühr fordern, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig macht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von Germanwings für unwirksam erklärt, wonach eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig wird, wenn ein über Kreditkarte oder Bankeinzug bezahlter Flugpreis von der Bank auf Geheiß des Kunden rückbelastet wird.

Ein Airbus A319 von German Wings: Die Bearbeitungsgebühr von 50 Euro für den Bankeinzug ist nun hinfällig. FOTO: DPA

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