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BGH stärkt Verbraucherrechte beim Gebrauchtwagen-Kauf

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Gebrauchtwagen-Kauf gestärkt. In dem Urteil geht es um die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt.

Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers in München. Künftig sollen wohl die Verkäufer die Beweislast bei einem Schaden, der inne
Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers in München. Künftig sollen wohl die Verkäufer die Beweislast bei einem Schaden, der innerhalb von sechs Monaten auftritt, tragen. Foto: Tobias Hase
Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers in München. Künftig sollen wohl die Verkäufer die Beweislast bei einem Schaden, der innerhalb von sechs Monaten auftritt, tragen. Foto: Tobias Hase

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