Aktuell Urteil

BGH: Befristete Mietverträge nicht früher kündbar

KARLSRUHE. Mietverträge mit fester Laufzeit dürfen nicht vorzeitig gekündigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Im konkreten Fall wollte ein Mieter in Waldshut-Tiengen nicht die vorzeitige Eigenbedarfskündigung seines Vermieters akzeptieren.

Foto: dpa
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