Aktuell Wirtschaft

Beiträge gehen an Bundesknappschaft

REUTLINGEN. Zuständige »Einzugsstelle« für geringfügig Beschäftigte (auch in Privathaushalten) ist ab April 2003 allein die Bundesknappschaft in Cottbus. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge entgegen und zieht - ebenfalls vom Arbeitgeber - auch die Rentenversicherungsbeiträge jener Minijobber ein, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben und ihre Beiträge selbst aufstocken.

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