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Abschreckung erwünscht

BONN. Kartellabsprachen sollten nach Einschätzung des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, künftig ein Grund für die fristlose Kündigung von Topmanagern sein. Deutschlands oberster Wettbewerbshüter forderte die Unternehmen am Mittwoch bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes seiner Behörde für die Jahre 2001/2002 auf, in ihren Anstellungsverträgen für Führungskräfte eine entsprechende Klausel aufzunehmen. »Das hätte eine abschreckende Wirkung.«

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