Aktuell Wirtschaft

Abschlussgebühr rechtens

HEILBRONN. Bausparer müssen bei Abschluss des Vertrages weiter eine Gebühr zahlen. Das Landgericht Heilbronn wies eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall in einem Musterverfahren ab. Laut dem am Donnerstag verkündeten Urteil ist eine sogenannte Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme zulässig.

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