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Ab drei Stunden Verspätung gibt es Geld für Fluggäste

Luxemburg/Brüssel (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt: Schon bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden müssen Airlines ihren Passagieren einen Ausgleich zahlen.

Nach Ansicht der Richter müssen Fluglinien Kunden, die ihr Ziel erst mit drei oder mehr Stunden Verspätung erreichen, genau s
Nach Ansicht der Richter müssen Fluglinien Kunden, die ihr Ziel erst mit drei oder mehr Stunden Verspätung erreichen, genau so entschädigen wie Passagiere, deren Flug annulliert wurde. Foto: Frank May
Nach Ansicht der Richter müssen Fluglinien Kunden, die ihr Ziel erst mit drei oder mehr Stunden Verspätung erreichen, genau so entschädigen wie Passagiere, deren Flug annulliert wurde. Foto: Frank May

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