ST. JOHANN/BAD URACH. Das Gegengutachten der Stadt Bad Urach zu dem des Geologischen Landesamts ist da. Ein zweites Mal wurde die Geologie der Uracher Alb und die potenzielle Gefährdung des Trinkwassers durch Schweinegülle untersucht. Der von Bad Urach beauftragte Gutachter kommt in seiner Untersuchung zu einem anderen Ergebnis, als die von St. Johann beauftragten Experten. »Die Einstufung des Gebiets in die Wasserschutzzone II wurde nochmals überprüft und ausgeweitet«, fasste Bad Urachs Bürgermeister Markus Ewald das Gutachten auf Anfrage unserer Zeitung zusammen. Kommt es zur neuen Abgrenzung, wäre der Standort für den Schweinestall, um dessen Bau zurzeit gerungen wird, in der Wasserschutzzone II. Das bedeutet Bauverbot.
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