MÜNSINGEN/REUTLINGEN. »Die kleinen Gemeinde-Schlachthäuser haben oft nicht einmal ein Klo«, bringt Dr. Anne Schwörer, Leiterin des Kreisveterinäramts, das Problem auf den Punkt. Nicht nur dieses Hygiene-Mankos wegen könnten die kleinen Schlachtbetriebe auf der Strecke bleiben, wenn nicht in die Lebensmittelsicherheit investiert wird. Weil die in der EU sehr groß geschrieben wird, gilt ab 2006 ein neues Lebensmittelrecht, das alle Schlachtbetriebe gleichermaßen an die Fleischerhaken hängt. Bislang wurde zwischen EU-zugelassenen, das sind international operierende Großbetriebe, und EU-registrierten Schlachthöfen mit so genannter regionaler Vermarktung unterschieden. Das sind die Schlachthäuschen in den Dörfern, wo wöchentlich nicht mal eine Sau verarbeitet wird, bis hin zu kommunalen Schlachthöfen, wie dem in Metzingen.
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