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Aktuell Infrastruktur

Wo das Land in die Verbesserung der Straßen der Region investiert

Das Land BadenWürttemberg fördert auch in der Region Neckar-Alb mehrere Projekte im kommunalen Straßenbau.

Dass die Kleinengstinger Friedhofskreuzung ein Unfallschwerpunkt ist, wissen Polizei und Behörden seit Langem. GEA-ARCHIVFOTO: D
Dass die Kleinengstinger Friedhofskreuzung ein Unfallschwerpunkt ist, wissen Polizei und Behörden seit Langem (Archivbild). Foto: Christine Dewald
Dass die Kleinengstinger Friedhofskreuzung ein Unfallschwerpunkt ist, wissen Polizei und Behörden seit Langem (Archivbild).
Foto: Christine Dewald

ENGSTINGEN. Für den Umbau der Friedhofskreuzung im Verlauf der B312 in Engstingen gibt es eine Zuwendung in Höhe von 154.000 Euro bei Gesamtkosten von 918.000 Euro. Der Anschluß Bleiche B28/Uracher Straße in Dettingen an der Erms ist dem Land 276.000 Euro wert (Gesamtkosten 1.500.000 Euro). Die Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke über die Echaz zwischen Backragäßle und Dorfstraße in Wannweil wird mit 102.000 Euro mitfinanziert (Gesamtkosten 250.000 Euro).

»Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Sinne einer leistungsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität sind dringend erforderlich. Der hohe Förderbedarf für kommunale Verkehrsprojekte ist offenkundig. Kommunale Verkehrsprojekte – gerade auch im ländlichen Raum – müssen auch in Zukunft realisierbar und für die Kommunen zu stemmen sein«, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann dazu am Mittwoch.

»Die Förderung der kommunalen Infrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) leistet einen großen Beitrag zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der damit einhergehenden Vermeidung von staubedingten Emissionen durch intelligente Verkehrsleit- und Verkehrsinformationssysteme. Es wird die Verkehrssicherheit durch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten sowie Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen erhöht. Die Kommunen werden unterstützt, um Brücken zu sanieren und zu modernisieren. Dank der Novellierung des LGVFG können zudem lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten sowie Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen gefördert werden«, führte der Verkehrsminister weiter aus.

»Die Corona-Pandemie droht zeitverzögert auch die Bauwirtschaft zu erfassen. Die Kommunen sind ein wichtiger Auftraggeber der Bauwirtschaft, da sie rund 50 Prozent der staatlichen Bauinvestitionen tragen. Daher sind Investitionen in den kommunalen Straßenbau gerade in dieser Situation wichtig, um einen krisenhaften Abschwung in diesem wichtigen Kernbereich der Wirtschaft entgegenzuwirken«, sagte der Minister.

Programm 2020-2024

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Novellierung des LGVFG in Kraft getreten. Danach können Kommunen im Bereich Kommunaler Straßenbau nun auch zu neuen Förderbereichen wie beispielsweise Brückenmodernisierung, lebendigen und sicheren Ortsmitten, Radschnellverbindungen, verkehrsbezogenen Maßnahmen der Luftreinhaltung sowie Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen Anträge auf Programmaufnahme stellen.

In das Programm 2020 nach dem LGVFG zur Förderung des kommunalen Straßenbaus werden im Jahr 2020 insgesamt 43 neue Projekte mit einem Fördervolumen von rund 73 Millionen Euro aufgenommen. Das Programm umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren – 2020 bis 2024. Durch die neuen Projekte werden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von über 140 Millionen Euro angestoßen. Das Gesamtprogramm wächst auf fast 400 Vorhaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Bezuschusst werden die bereits im Bau befindlichen, bewilligten und zur Bewilligung freigegebenen Vorhaben der Kommunen.

Insgesamt stehen für den kommunalen Straßenbau einschließlich verkehrsbezogener Maßnahmen der Luftreinhaltung und die Ertüchtigung und den Ersatzneubau von Brückenbauwerken jährlich 128 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 40 Prozent des Gesamtfördervolumens nach dem LGVFG in Höhe von 320 Millionen Euro.

Im Jahr 2020 können noch weitere Förderprojekte aufgenommen werden. Die Förderrichtlinien bieten hier auch die Möglichkeit der unterjährigen Programmaufnahme. (pm)