Aktuell Berufungsverhandlung

Urteil gegen Ex-Bankchef Werner Leichtle rechtskräftig

TÜBINGEN/MÜNSINGEN. Münsingens früherer Volksbank-Chef Werner Leichtle ist wegen Untreue in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Mit dieser Entscheidung bekräftigt das Landgericht Tübingen ein Urteil des Reutlinger Amtsgerichts vom Januar 2015. Inhaltlich war die Sache dabei nicht mehr strittig: Nachdem Verteidiger und Staatsanwalt ihre Berufung auf die Rechtsfolgen - also die Höhe der Strafe - beschränkt hatten, war der Schuldspruch des Amtsgerichts unumstößlich. Die vorsitzende Richterin Sigrid Höchst sprach deshalb von einem »Geständnis, das in der ersten Instanz noch nicht vorgelegen hat«.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.