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Unanfechtbar ein Denkmal

ENGSTINGEN. »Der Beschluss ist unanfechtbar«, lautet der letzte Satz eines Schreibens, das Klaus-Peter Kleiner seit Donnerstag mehrfach und »wenig amüsiert« gelesen hat. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg begründet darin seinen Beschluss, die Berufung des Zweckverbands Engstingen-Haid nicht zuzulassen. Der Zweckverband hatte den VGH gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen angerufen, in der es um den Denkmalschutz-Status für das frühere Offizierskasino und die Küche I auf der Haid geht. Damit sind beide Objekte jetzt unumstößlich als Kulturdenkmale geschützt.

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