MÜNSINGEN/ST. JOHANN. Die Hausaufgaben werden gemacht. Als die Biosphärengebietsverordnung am 31. Januar 2008 vom damaligen Landwirtschaftsminister Peter Hauk unterzeichnet wurde, blieben Themen offen. Abgearbeitet ist seit Dezember 2009 vom Regierungspräsidium Tübingen (RP) die Wegenetzverordnung für die Kernzonen. Ein Zankapfel. So auch womöglich die jetzt, zwei Jahre nach der Biosphärengebietswerdung, zur Unterschrift anstehende Verordnung über die Jagd in den insgesamt 2 645 Hektar Kernzonen. Noch nicht rechtskräftig - voraussichtlich bis zur Bockjagd, die am 1. Mai beginnt - regen sich Befürchtungen in den Gemeinden, in denen die Jagdverpachtungen anstehen. Und bei den Jagdpächtern.
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