Aktuell Tierquälerei

Tierquälerei: Nur drei verendete Rinder zählen

MÜNSINGEN. Am Urteil wird keiner rütteln wollen. Wohl aber an der richterlichen Begründung, die für den juristischen Laien und Tierliebhaber oder Tierschützer nicht so ganz nachvollziehbar scheint. Zu drei Monaten Knast, ausgesetzt zu einer dreijährigen Bewährungszeit, zudem 3 500 Euro Strafe verurteilte Amtsgerichtsdirektor Joachim Stahl einen 33-jährigen Mann aus einer Albgemeinde, der sich wegen Tierquälerei in zehn Fällen vor dem Münsinger Amtsgericht verantworten musste. Letztendlich wertete Stahl nach fast dreistündiger Zeugenanhörung nur die harten Fakten und folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Foto: dpa
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