MÜNSINGEN. Die Motorradfahrer im Lautertal – und vor allem der Lärm, den die schwarzen Schafe unter ihnen machen – sind seit Jahren Streitthema unter Bürgern, Kommunalpolitikern und natürlich auch Bikern. Nach zähem Ringen um eine Lösung ist seit vergangenem Jahr eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft: Sie gilt nur im Sommer (von Mai bis August), nur an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und nur für Motorradfahrer, die hinterm Ortsschild nicht gleich wieder Vollgas geben, sondern für weitere 500 Meter maximal 50 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Mit dieser »Bremse« in der Beschleunigungsphase haben die Dörfer ab Buttenhausen bis Indelhausen zumindest eine kleine Lärmschutzzone hinzu gewonnen, zum Saisonende 2018 zogen Landratsamt, Kommunen und Bürger ein positives Fazit zu ihrem »Modellversuch«, der seit Mai diesen Jahres weiterläuft.
Thomas Marwein, Grünen-Politiker und Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung, äußerte gestern allerdings Zweifel an der Zulässigkeit dieser Konstruktion: Er halte unterschiedliche Tempolimits für unterschiedliche Fahrzeugtypen auf derselben Strecke für »rechtlich kritisch«, sagte er im Gespräch mit interessierten Bürgern im Lautertal. Buttenhausen war die erste Station der Sommertour, die Marwein entlang der Biker-Hotspots vom Lautertal in den kommenden Tagen weiter in den Schwarzwald und in die Löwensteiner Berge führen wird. Das Landratsamt war für eine Stellungnahme zu Marweins verkehrsrechtlicher Einschätzung im Falle Lautertal gestern nicht mehr zu erreichen. Die seiner Auffassung nach sauberere Lösung wäre, die Ortsschilder ganz grundsätzlich 500 Meter weiter nach draußen zu versetzen – nach der Devise »gleiches Recht für alle auf der Straße« und weniger Lärm für die Menschen in den Dörfern.
Keine Extras für die Biosphäre
Besonders populär ist das Thema Lärmschutz bundesweit offenbar (noch) nicht. Baden-Württemberg sei das einzige Bundesland, das überhaupt einen Lärmschutzbeauftragten habe, erläuterte Marwein. Trotz Alleinstellungsmerkmal habe der Lärmschutz, bedauerte er, keinerlei Niederschlag in die jüngst verabschiedete Tourismuskonzeption gefunden.
Nicht nachvollziehbar sei auch die Tatsache, dass es zwar für Kurgebiete Sonderregelungen für Tempolimits gibt, nicht aber für Biosphärengebiete wie das auf der Alb oder den Nationalpark im Schwarzwald. Die EU sieht er in der Pflicht, die zulässigen Geräuschemissionen für Krafträder neu zu regeln. Den Lärm auf diese Weise »an der Quelle zu besiegen«, ist aus seiner Sicht der vielversprechendste Ansatz: »Aber er ist nichts für den schnellen Erfolg.« (GEA)