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Tätlichkeit wegen Knöllchen: Verhandlung mit Happy-End vor dem Amtsgericht Münsingen

Gericht
Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. Foto: Thomas Frey
Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal.
Foto: Thomas Frey

MÜNSINGEN. Um einen »tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten und Körperverletzung« ging es bei einer Verhandlung des Amtsgerichts Münsingen. Schuld war ein Knöllchen, ausgestellt wegen einer fehlenden blauen Parkscheibe – die sind in der Münsinger Innenstadt vorgeschrieben. Und werden gern vergessen, vor allem, wenn der Aufenthalt nur kurz sein soll.

So geschah es auch im März dieses Jahres. Ein Mann brachte ein paar Unterlagen in einen Laden, das habe zwei, drei Minuten gedauert, sagte er aus. Als er wieder zu seinem Wagen lief, hatte ein Mitarbeiter des Ordnungsamts schon die Verwarnung geschrieben.

Der Parksünder war verärgert, geholfen hat ihm das nicht. Wenn sie nämlich erst einmal im System ist, ist eine Verwarnung nicht mehr rückgängig zu machen. Argumente können dann später in der Anhörung, die mit der Zahlungsaufforderung per Post kommt, gemacht werden.

Rempler mit der Schulter

So will der Vollstreckungsbeamte es auch erklärt haben. Den Autofahrer stimmte das jedoch nicht milde. In seiner Aufregung rempelte der den Ordnungshüter mit der Schulter an.

Schmerzhaft sei das nicht gewesen, sagte der Angegriffene aus, aber bei Tätlichkeiten höre bei ihm der Spaß auf, er rief die Polizei und die Sache ging vor Gericht. Bis dahin hatten sich die Gemüter etwas abgekühlt: Der Angreifer entschuldigte sich im Gerichtssaal, der Angegriffene nahm die Entschuldigung an.

Ausgestanden war die Sache damit nicht. Die Staatsanwaltschaft schlug aber vor, von tätlichem Angriff auf tätliche Beleidigung zu reduzieren und dem Angeklagten eine Geldbuße von 500 Euro aufzuerlegen. Der nahm das Angebot an, die Kreisverkehrswacht Münsingen als Nutznießerin der Buße darf sich nun über die warme Gelddusche freuen.

Dass es sich trotz des glimpflichen Ausgangs nicht um eine Lappalie handelte, machte Richter Marian Jander deutlich: Der Straftatbestand der Tätlichkeit sei schnell erreicht. Er bat darum, Ordnungshütern den verdienten Respekt zu erweisen. Die machten ja auch nur ihren oft genug nicht einfachen Job. »Contenance bewahren«, riet Jander. (GEA)