ENGSTINGEN/TÜBINGEN. Die klare, die allgemein gültige Lösung wird es in diesem Streitfall nicht geben. Über die Verteilung der Kosten für die Kampfmittelräumung im Gewerbepark Engstingen-Haid werden sich der kommunale Zweckverband und der Bund in Gestalt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) wohl noch öfter in der Wolle liegen. Diese Einschätzung gab Andrea Wimmer, Richterin am Landgericht Tübingen, den Beteiligten bei einem Gütetermin am Montag. »Das können wir abstrakt nicht lösen«, betonte die Zivilrichterin. Um die Räumungskosten für jedes einzelne Grundstück müsse gesondert verhandelt und im Notfall auch gestritten werden.
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