MÜNSINGEN. Er hatte ein gutes Gewissen und den Polizeibeamten bei einer Routine-Kontrolle seines Fahrzeuges das aus Tunesien stammende Messer deshalb ohne Wenn und Aber gezeigt. Doch dass ihm drei Jahre zuvor von den Hütern des Gesetzes noch bestätigt worden war, er könne das Geschenk seines Onkels hierzulande unbedenklich mit sich herumführen, war zu diesem Zeitpunkt längst kalter Kaffee: Seit dem 1. April 2003 greift ein neues Gesetz und gelten derartige Messer schlichtweg als Waffe, die zu besitzen strafbar ist.
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