MÜNSINGEN. Das Amtsgericht Münsingen hat einen heute Zwanzigjährigen verurteilt, der das heimlich aufgenommende Foto vom Sex mit einer jungen Frau in seiner WhatsApp-Gruppe mit etwa zwanzig Kumpels geteilt hatte. Schuldig gemacht hat sich der Angeklagte der »Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen«. Er muss eine Geldauflage von 700 Euro bezahlen.
Als »Imponiergehabe« wertete der Verteidiger die unbedachte Tat. Richter Joachim Stahl rügte: »Sie haben völlig außer Acht gelassen, was Sie damit anrichten und was es für eine junge Frau bedeutet, wenn so ein Bild von ihr auftaucht.« (GEA)