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Strafe wegen Sex-Bild in der WhatsApp-Gruppe

Amtsgericht Münsingen verurteilt jungen Mann, der ein heimlich aufgenommenes Foto teilte

Mit Freunden Bilder zu teilen, ist nicht immer ein unschuldiges Vergnügen, wie hier auf diesem Agenturbild. Manchmal richten Ged
Mit Freunden Bilder zu teilen, ist nicht immer ein unschuldiges Vergnügen, wie hier auf diesem Agenturbild. Manchmal richten Gedankenlosigkeit und Gruppenzwang auch Unschönes an, wie jetzt eine Verhandlung vor dem Münsinger Amtsgericht zeigte. Foto: adobe stock
Mit Freunden Bilder zu teilen, ist nicht immer ein unschuldiges Vergnügen, wie hier auf diesem Agenturbild. Manchmal richten Gedankenlosigkeit und Gruppenzwang auch Unschönes an, wie jetzt eine Verhandlung vor dem Münsinger Amtsgericht zeigte. Foto: adobe stock

MÜNSINGEN. Das Amtsgericht Münsingen hat einen heute Zwanzigjährigen verurteilt, der das heimlich aufgenommende Foto vom Sex mit einer jungen Frau in seiner WhatsApp-Gruppe mit etwa zwanzig Kumpels geteilt hatte. Schuldig gemacht hat sich der Angeklagte der »Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen«. Er muss eine Geldauflage von 700 Euro bezahlen.

Als »Imponiergehabe« wertete der Verteidiger die unbedachte Tat. Richter Joachim Stahl rügte: »Sie haben völlig außer Acht gelassen, was Sie damit anrichten und was es für eine junge Frau bedeutet, wenn so ein Bild von ihr auftaucht.« (GEA)