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»Stehe da ziemlich hilflos gegenüber«

MÜNSINGEN. Zum Bußgeld in Höhe von fünfzig Euro muss ein Münsinger jetzt auch noch die Gerichtskosten bezahlen. Dem Vater einer 15-jährigen Tochter war von einer Münsinger Schule ein Bußgeldbescheid zugeschickt worden. Gedacht als letztes Druckmittel, seine notorisch die Schule schwänzende Tochter doch noch von der Wichtigkeit des gesetzlich vorgeschriebenen Schulbesuchs zu überzeugen. Gegen diesen Bußgeldbescheid hatte der Münsinger Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt. Diverse Versuche der Schule, die auch das Jugendamt eingeschaltet habe, hätten nichts genützt, erklärte die Schulleiterin vor Gericht.

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