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Sonnenbühl bleibt 2021 noch ein Steuerparadies

Klares Nein vom Gemeinderat: Eine Steuererhöhung kommt für 2021 nicht infrage. Die bisherigen Hebesätze bleiben auch im kommenden Jahr bestehen und sollen erst 2022 angehoben werden.

Ein Regenbogen über Undingen: So ähnlich kann man sich den Steuerschutzschirm vorstellen, den der Gemeinderat für 2021 noch einm
Ein Regenbogen über Undingen: So ähnlich kann man sich den Steuerschutzschirm vorstellen, den der Gemeinderat für 2021 noch einmal über Sonnenbühl gespannt hat. FOTO: GEA-ARCHIV
Ein Regenbogen über Undingen: So ähnlich kann man sich den Steuerschutzschirm vorstellen, den der Gemeinderat für 2021 noch einmal über Sonnenbühl gespannt hat. FOTO: GEA-ARCHIV

SONNENBÜHL. Bei der Haushaltsberatung im Dezember 2019 hatte der Gemeinderat eine Steuererhöhung für 2020 abgelehnt, sich aber darauf verständigt, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer für 2021 zu erhöhen, auch wenn das allein nicht alle haushalterischen Probleme löst. Diese Absichtserklärung ist vom Tisch. Zumindest vorerst. Steuererhöhung in Corona-Zeiten – kein gutes Signal an Bürger und Gewerbetreibende, befand die Mehrheit der Gemeinderäte und verschob sie auf 2022.

Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung hat sich die Industrie- und Handelskammer mit einem Schreiben an die Gemeinde und die Gemeinderäte gewendet. »Die Unternehmen stehen wegen der Pandemie enorm unter Druck. Da ist eine Steuererhöhung das falsche Signal«, schreibt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp in dem Brandbrief. Dabei liegt Sonnenbühl im Ranking der Reutlinger Kreisgemeinden ganz weit hinten, was die Höhe der Hebesätze betrifft. Und das mit großer Konstanz. Angepasst wurden sie zuletzt im tiefsten letzten Jahrtausend, für die Grundsteuer A 1977, für die Grundsteuer B 1996 und für die Gewerbesteuer 1980. (GEA)