MÜNSINGEN. Das Internet als gigantischer Marktplatz, auf dem schon mal Artikel verschoben werden, die es im Laden nicht so ohne weiteres gibt. Wegen des Kaufs eines sogenannten Led-Lampensets bei einem Internetanbieter musste sich ein 22-Jähriger am Mittwoch vor dem Münsinger Amtsgericht verantworten. Was den Anschein einer harmlosen Taschenlampe hat, kann als Lichtunterstützung für ein Nachtsichtgerät funktionieren, geeignet zur Montage auf eine Schusswaffe, für die der Besteller keine Berechtigung nachweisen konnte. Damit liegt für den Gesetzgeber ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor, was dem angeblichen Besteller einen Strafbefehl einbrachte. Dagegen hatte er Widerspruch eingelegt.
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