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Richter: Verkettung von unglücklichen Umständen

TÜBINGEN. Die Altenbetreuerin hat ihren Pflegling fahrlässig getötet. So sieht das Tübinger Landgericht das fatale Geschehen, das sich am 17. August 2001 in einem Albdorf ereignet hat. Die Schwurgerichtskammer verurteilte am Freitag die 63-jährige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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