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Prozess um Messerstecherei bei der Fasnet: Die Plädoyers

TROCHTELFINGEN/ TÜBINGEN. Sehr unterschiedlich fielen am Montag die Plädoyers im Prozess um die lebensgefährliche Messerattacke bei der Weiberfasnet 2013 in Trochtelfingen aus. Während Staatsanwältin Henriette Unsöld für den angeklagten 20-Jährigen eine Jugendstrafe von sieben Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung forderte, bewertete das Verteidiger-Duo Peter Zoll und Sabine Höfner den Angriff mit dem »sehr großen Messer« viel geringer. Beide gehen nur von gefährlicher Körperverletzung aus.

Foto: dpa
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