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Prozess in Münsingen: Helferin benutzt EC-Karte einer Pflegebedürftigen

Auf den Kontoauszügen tauchen plötzlich Käufe von Schmuck, Kinderkleidung und mehr auf.

Auch Bargeld hatte die Helferin mit der EC-Karte der alten Dame abgehoben. FOTO: FOTOLIA
Auch Bargeld hatte die Helferin mit der EC-Karte der alten Dame abgehoben. FOTO: FOTOLIA
Auch Bargeld hatte die Helferin mit der EC-Karte der alten Dame abgehoben. FOTO: FOTOLIA

MÜNSINGEN. In Not zu geraten, auf Hilfe angewiesen zu sein, im Alter oder im Krankheitsfall, und dann von der helfenden Hand ausgenommen zu werden, das ist eine schlimme Vorstellung. Vor dem Amtsgericht Münsingen wurde nun ein Fall verhandelt, in dem ein spät eingesetzter rechtlicher Betreuer auf verdächtige Kontenbewegungen stieß: Käufe von Schmuck, Barabhebungen, hohe Beträge für den Kauf von Alltagsprodukten. Der Betreuer erhob Anzeige wegen Untreue, der Fall kam zur Verhandlung. Einfach gestaltete sich das Verfahren nicht: Das mutmaßliche Opfer, eine ältere Dame, war mittlerweile verstorben. Der Richter musste trotzdem versuchen die Frage zu klären, ob im Einverständnis Geschenke gemacht wurden oder ob die Helferin in die Kasse gegriffen hatte. (GEA)

 

Wie der Richter in diesem Fall entschieden hat, lesen Sie am Mittwoch, 4. November, bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.