GOMADINGEN. Am 1. Januar 2004 tritt das neue Kindergartengesetz in Kraft. Für Kinder und Eltern ändert sich vorerst nichts, für die Träger einiges: Sie sind künftig nicht nur alleine für die Ausgestaltung des Betreuungsangebots zuständig, sondern auch für die Finanzierung. Das Land zahlt über den Finanzausgleich eine pauschale Zuweisung. Mit dem Gesetz verbunden ist eine »Bedarfsplanung«, die jede Gemeinde vorlegen muss und die jetzt in der jüngsten Sitzung des Gomadinger Gemeinderats Thema war.
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