MÜNSINGEN/TROCHTELFINGEN. Im Programm »Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)« ist noch Geld verfügbar. Darauf weist das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Stuttgart hin. Frauen, die sich im ländlichen Raum eine neue Existenz aufbauen wollen, können als Gründerinnen einmalig einen rückerstattungsfreien Zuschuss für Investitionsmaßnahmen erhalten. Neu gegründete wirtschaftliche Vereinigungen von Frauen können über insgesamt vier Jahre degressiv gestaltete Personalkostenzuschüsse erhalten. Diese Förderung steht allen Frauen im ländlichen Raum offen.
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