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Münsinger Bebauungsplan wird gerichtlich überprüft

Der Bebauungsplan Finkenstraße Münsingen muss wohl nachgearbeitet werden. Denn gegen diesen ist ein Normenkontrollverfahren anhängig. Das Urteil steht noch aus.

17 von 19 Grundstücken in der Finkenstraße sind verkauft, einige bereits bebaut.
17 von 19 Grundstücken in der Finkenstraße sind verkauft, einige bereits bebaut. Foto: Maria Bloching
17 von 19 Grundstücken in der Finkenstraße sind verkauft, einige bereits bebaut.
Foto: Maria Bloching

MÜNSINGEN. Ein einzelner Antrag genügt, um ein Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ins Rollen zu bringen. Der Antragsteller im konkreten Fall ist Anrainer des Neubaugebiets Finkenstraße mit 19 Grundstücken, in dem zwischenzeitlich 17 Grundstücke verkauft und einige bebaut sind, unter anderem mit sechs Mehrfamilienhäusern. Diese eine Person sieht sich in ihren Rechten verletzt und lässt nun den gesamten Bebauungsplan in Bezug auf dessen allgemeine Rechtsvorschrift prüfen.

Im September fand laut Simone Kurz, Leiterin des Liegenschaftsamtes bei der Stadt Münsingen, die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim statt, an der Bauamtsleiter Alfred Schnürch teilnahm. Dabei zeigte sich, dass zwar die beanstandeten Verletzungen keine Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes haben, es aber andere Punkte im Plan gibt, die Mängel aufweisen. »Diese Mängel sind bedauerlich, lassen sich aber bei der Vielfalt der Regelungen eines recht umfangreichen Bebauungsplanes nie ganz ausschließen«, so Kurz. Hier würden schon Formulierungen genügen, die vom zuständigen Richter als »nicht hinreichend präzise« bewertet werden.

Das Urteil steht noch aus und damit auch eine entsprechende Begründung. »Nach allen bisher bekannten Informationen gehen wir davon aus, dass wir die beanstandeten Mängel durch eine punktuelle Überarbeitung des Bebauungsplanes und eine erneute Beschlussfassung beheben können. Damit ist für die Rechtssicherheit gesorgt«. Kurz weist darauf hin, dass nicht darüber entschieden wird, ob der konkrete Fall im Interesse des Anwohners richtig ist, sondern ob der Plan in seiner Gesamtheit verfassungskonform und rechtsbeständig ist. »Das Normenkontrollverfahren untersucht unseren Bebauungsplan Finkenstraße insgesamt, nicht nur die Beschwerden des Einzelanliegers«. Es wird also geprüft, ob der Inhalt rechtlich sauber und Formulierungen eindeutig sind.

Bürgermeister hält das Verfahren für »an den Haaren herbeigezogen«

Darüber hinaus schaut das Gericht darauf, ob Rechtsvorschriften beachtet wurden und ob es Vertrags- oder Verfahrensfehler bei der Aufstellung, Beteiligung oder Begründung gibt. »Sobald wir wissen, was beanstandet wird, bessern wir nach und formulieren präziser«. Die Stadt geht derzeit davon aus, dass lediglich die Mängel festgestellt und eine Nachbesserung gefordert wird. »Die Beanstandungen sind durch eine Überarbeitung gemeinsam mit unserem Städteplaner zu lösen«, ist sich Kurz sicher. Sie ist davon überzeugt, dass es keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Bebauungen oder auf Baugenehmigungen haben wird: »Die sind rechtsgültig und bleiben es auch.« Finanzielle Folgen werden aktuell als gering eingeschätzt. Ein solches Normenkontrollverfahren sei ärgerlich: »Wir wollen ja auch, dass alles passt.« Aber so umfangreich, wie Bebauungspläne nun einmal sind, könne immer etwas kommen.

Für Bürgermeister Mike Münzing ist das Verfahren »an den Haaren herbeigezogen« und nur eine »Suche nach Gründen«, dieses Wohngebiet zu verhindern, obwohl alle rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Lärmemissionen und andere Auflagen eingehalten wurden. Es seien mehrere Gutachten erstellt worden, nicht nur mit Lärmkalkulationen, sondern mit tatsächlichen Messungen. »Der Großteil der Bevölkerung schreit nach einer Minimierung der Regularien, hier sehen wir eine Widersprüchlichkeit im Verhalten Einzelner«. (GEA)