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Aktuell Bebauungsplan

Landmaschinen in Mägerkingen können bleiben

Der Gemeinderat von Trochtelfingen stimmt dem Beschluss zum Bebauungsplan Neue Steige zu.

Ein Traktor auf einem Acker in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Deutschlands Bauern wächst wieder die Zuversicht. Foto: Jens Büttn
Ein Traktor auf einem Acker in Mecklenburg-Vorpommern. Foto: Jens Büttner
Ein Traktor auf einem Acker in Mecklenburg-Vorpommern. Foto: Jens Büttner

TROCHTELFINGEN. Der Gemeinderat von Trochtelfingen hat den Beschluss zum Bebauungsplanentwurf Neue Steige im Stadtteil Mägerkingen einstimmig getroffen. Damit ist gleichzeitig die bisherige Nutzung eines Grundstücks an der Reutlinger Straße legitimiert worden und wird als Sondergebiet »mit der Zweckbestimmung offene Lagerhaltung und Abstellung von gewerblichen Landmaschinen, Geräten und Traktoren« festgelegt.

Die Firma für Land-, Garten-, Forst-, und Kommunaltechnik in Mägerkingen, deren Standort 150 Meter westlich von dem Plangebiet liegt, könne ihre Betriebsflächen dort nicht erweitern und sei in räumlicher Nähe zum Firmensitz auf weitere Ausstellungs- und Abstellflächen angewiesen. Der Bebauungsplan Neue Steige umfasst eine 0,1 Hektar große Fläche. Diese liegt im Landschaftsschutzgebiet Laucherttal mit Nebentälern. Deswegen ist in dem Dokument festgeschrieben, was der Landmaschinenhändler dort darf und was nicht. Die Möglichkeiten seien stark begrenzt, sagt Bürgermeister Christoph Niesler. Zulässig ist es, dass die Firma ihre Fahrzeuge und Geräte dort abstellen darf. Auch die bestehenden Gebäude dürfen bleiben, neue aber nicht mehr gebaut werden. Dies sei laut einer entsprechenden Verordnung aus dem Jahr 2003 untersagt, heißt es in den Planunterlagen. Weiter verboten ist unter anderem das Ablagern von Müll und Schutt, Aufforstung, Wohnmobile, Wohnwagen und Boote haben hier nichts zu suchen, Drahtleitungen dürfen nicht gebaut werden.

Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan hatte der Gemeinderat im Juli 2018 gefasst. Es folgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange, unter anderem wurden Belange des Umweltschutzes ermittelt. Ergebnis ist, dass von keiner erheblichen Beeinträchtigung von Schutzgebieten ausgegangen werden könne. (cofi)