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Kaufmann ging Geldwäschern auf den Leim

MÜNSINGEN/ ENGSTINGEN. Als Beschaffungsdienstleister habe er sich verstanden, als er den sogenannten Arbeitsvertrag unterschrieben ins Faxgerät gesteckt habe. Vor dem Gesetz hatte sich ein 61-jähriger arbeitsloser Kaufmann aus Engstingen damit bereits vor den kriminellen Karren eines anonymen Geldwäschers spannen lassen. Das sah das Münsinger Amtsgericht als erwiesen an, das den der leichtfertigen Geldwäsche Angeklagten zu vierzig Tagessätzen à 15 Euro verurteilte.

Foto: dpa
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